Schleswig-Holsteins Glücksspielgesetz laut EuGH rechtmäßig

Die Diskussion um das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz beschäftigte sogar den Europäischen Gerichtshof. Ursprünglich hatte sich das Bundesland aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeklinkt und einem eigenen Gesetz den Vorrang gegeben. Dieses Gesetz sollte den Markt für nicht staatliche Online-und Sportwetten-Casinobetreiber liberalisieren, während der Glücksspiel-staatsvertrag alle Bundesländer unter ein Dach bringt und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Folge leistet. Diese sehen ausschließlich ein staatliches Glücksspielmonopol vor. Doch Schleswig-Holstein kehrte dieser Vereinbarung den Rücken zu und beschritt einen Sonderweg in Sachen Internet-Glücksspiel.

Der Europäische Gerichtshof kommentiert

Grundsätzlich sehe der Europäische Gerichtshof in diesem schleswig-holsteinischen Sonderweg keine Gefahr für die allgemeinen Glücksspielvorschriften. Außerdem seien die Maßnahmen, die das Bundesland treffen wolle, auch mit dem geltenden EU-Recht durchaus vereinbar. Man hatte die Regeln auf etwa vierzehn Monate befristet und auf Schleswig-Holstein begrenzt. Da aber eine allgemeingültige und zeitlich unbegrenzte Vereinbarung getroffen werden muss, soll nun der Bundesgerichtshof über die Angelegenheit entscheiden.

Weiter Hoffnung auf Liberalisierung

Kontroverse Diskussionen werden weiterhin geführt, doch der Tenor dieser Gespräche macht deutlich, dass es dabei auch um die grundsätzliche Thematik der Liberalisierung geht. Denn, was in dem einen Bundesland erlaubt ist, darf im nächsten nicht untersagt werden. Zwar hat Schleswig-Holstein mit der zeitweiligen Liberalisierung die Spieleverbote in anderen Bundesländern einerseits nicht infrage gestellt, doch andererseits wiederum Anlass zum erneuten Hinterfragen der Problematik gegeben. Schließlich war Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das sich nicht dem Glücksspielstaatsvertrag anschließen wollte, sondern der Ansicht war, dass auch das nicht staatlich organisierte Glücksspiel im Internet liberalisiert werden müsse.

Und in dieser Hinsicht steht die EU-Kommission dem Land zur Seite, denn sie ist der Ansicht, dass die Regelungen für Online-Wetten überarbeitet werden müssten und der Glücksspielstaatsvertrag mit dem geltenden EU-Recht kaum vereinbar sei. Denn der Glücksspielstaatsvertrag erlaube durchaus staatlich initiierte Lotterien und Sportwetten im Internet, private Glücksspielanbieter stünden allerdings außen vor. Dabei zitierte der EuGH die Angelegenheit des Glücksspiel- und Sportwettenanbieters Digibet mit Firmensitz in Gibraltar. Hier klagten die Westdeutsche Lotterie und die staatliche Lottogesellschaft NRW, weil sie die nicht-staatlichen Online-Geschäftsaktivitäten für rechtswidrig hielten. Nun hofft man allerdings darauf, dass der Bundesgerichtshof eine weise Entscheidung fällt, aus der eine allgemeingültige Vereinbarung resultieren wird.

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